
Barrierefreier Zugang ist für alle ein Gewinn
Mit den richtigen Maßnahmen wird digitale Barrierefreiheit zum Faktor, um deine Kundengruppe gezielt zu vergrößern. Doch ab Mitte 2025 handelt es sich nicht mehr länger nur um ein Nice-to-have.
Worum geht es genau?
Beim neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) handelt es sich um die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (EAA). Es schreibt vor, dass zahlreiche Dienstleistungen und Produkte künftig barrierefrei sein müssen, mit dem Ziel, Menschen mit visuellen, akustischen, motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Um dies zu erreichen, gibt das BFSG den Unternehmen klare Anforderungen vor. Ab Juni 2025 treten die Regelungen in Kraft – viel Zeit bleibt also nicht mehr!
Wer ist davon betroffen?
Die bedeutendste Einschränkung zuerst: Gehört euer Angebot zur Kategorie B2B, dann habt ihr Glück gehabt. Heißt das, dass ihr nicht weiterlesen müsst? Nein, denn es ist davon auszugehen, dass die bestehenden Richtlinien des BFSG in nicht allzu ferner Zukunft auf eine größere Gruppe von Website-Betreibern ausgedehnt werden.

Und wer genau ist jetzt von den Pflichten des BFSG betroffen? Kurz gesagt alle Unternehmen, die Verbrauchern Dienstleistungen, Produkte oder Termine auf ihrer Website anbieten. Dazu zählt euer Unternehmen auch, wenn ihr dem Besucher eurer Homepage die Möglichkeit bietet, einen Termin zu vereinbaren (z. B. Arztpraxen).
Bevor ihr jetzt kalte Füße bekommt: Es gibt natürlich – wie bei jeder monstermäßig durchdachten Richtlinie – Ausnahmen. So seid ihr von den Pflichten befreit, wenn Folgendes bei eurem Unternehmen zutrifft:
Ihr habt weniger als 10 Mitarbeiter
UND
Ihr macht weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz (bzw. 2 Mio Jahresbilanzsumme)
Für alle anderen gilt: Bis zum 28.06.2025 müssen die neuen Anforderungen umgesetzt sein. Solltet ihr eurer pflicht nicht nachkommen, drohen Bußgelder von bis zu 100.000 EUR.
Das will doch niemand – aber was tun und wer hilft mir dabei?
Welche Anforderungen müssen umgesetzt werden?
Das BSFG verlangt nach einigen Veränderungen an eurer Website, um die maximale Zugänglichkeit für Menschen mit Beeinträchtigungen zu gewährleisten.
Zu den Maßnahmen gehören u. a.:
Alternative Textinhalte für Bilder und Grafiken anbieten und rein dekorative Bilder auszeichnen
Textuntertitel und Transkripte für Videos und Audios
Ausreichende Farbkonstraste und entsprechende Einstellungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Sichtbarkeit
Bereitstellen einer Tabulator-Navigation (inkl. Tabulator-Steuerung und sichtbarem Fokus)
Überschriften-Struktur in korrekter Reihenfolge (h1, h2, h3 etc.) und semantische HTML-Tags verwenden
Screenreader Tauglichkeit (Menüpunkte und Inhalte nicht als reine Grafiken, bereitstellen einer semantischen HTML-Struktur)
Eindeutige Linktexte und sinnvolle Beschriftungen
Einstellbare Schriftgrößen zur besseren Lesbarkeit
Verzicht auf Animationen bzw. schaffen einer Möglichkeit zu deren Deaktivierung
Einfache, klare Sprache zur besseren Verständlichkeit sowie Deklaration der Sprache und Möglichkeit zum Sprachwechsel
Barrierefreie Formulare (z. B. mit sichtbaren Fehlermeldungen)
Barrierefreie Versionen der angebotenen PDFs erstellen
Skalierbarkeit und Responsive Design durch Mobile-First Layout, zoombare Funktionalität und relative Einheiten (em, rem, %) bei Schriften und Layout
Sinnvolle Fehlerseiten (404)
Sauberer, standardkonformer Code gemäß W3C-Validator
Umsetzung der WCAG-Richtlinien für digitale Barrierefreiheit
Auch wenn das zahlreiche Änderungen sind, lohnt sich deren Durchführung jetzt schon für ALLE Unternehmer. Denn auch dann, wenn ihr aktuell noch nicht von den Pflichten des BFSG betroffen seid, empfehlen wir euch, in dieser Hinsicht vorbereitet zu sein. Schließlich kann die Pflicht zur Einhaltung der Richtlinie ausgeweitet werden, andererseits sind barriere freie Webinhalte ein Gewinn für euer Unternehmen, denn so gewinnt ihr mehr Kunden.
Die Frage, wer das Ganze für euch umsetzt, braucht ihr euch nicht zu stellen, schließlich seid ihr bereits bei terramedia in guten, pelzigen Händen – sprecht uns einfach jederzeit gerne an!

Zum Abschluss ein paar wichtige Links, unter denen ihr mehr Informationen zum Thema BFSG und Barrierefreiheit erhaltet:
Der Gesetztestext des BFSG: https://bfsg-gesetz.de/
Link zur Umsetzungsrichtlinie der WCAG: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/wcag/wcag-artikel.html und https://de.wikipedia.org/wiki/Web_Content_Accessibility_Guidelines
Noch Fragen zum Thema BSFG?
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