Pflicht zur Kennzeichnung von Ki: Wo KI draufsteht, steckt KI drin. Aber muss sie draufstehen?

Pflicht zur Kennzeichnung von Ki: Wo KI draufsteht, steckt KI drin. Aber muss sie draufstehen?
KI generiert

Die terramedia-Monster erklären dir, was künftig bei KI-Bildern und Videos zu beachten ist.

KI ist längst in unserem Alltag angekommen – und auch aus der Gestaltung digitaler Medien kaum noch wegzudenken. Texte, Bilder, Videos: Was früher ausschließlich von Menschen produziert wurde, kann heute innerhalb weniger Sekunden zumindest teilweise künstlich entstehen. 

Dabei begegnen uns immer häufiger Bilder, die buchstäblich nicht von dieser Welt sind. Bei manchen ist sofort klar: Da hoppelt der KI-Hase durchs Bild. Andere Inszenierungen sind mittlerweile so überzeugend, dass selbst ein genauer Blick kaum noch verrät, ob wir gerade Realität oder Rechenleistung vor uns haben.

Genau hier setzt der europäische Gesetzgeber an. Denn wer nicht mehr zuverlässig erkennen kann, ob ein Inhalt echt, manipuliert oder vollständig künstlich erzeugt wurde, braucht andere Orientierungshilfen.

Echt jetzt? Warum KI-Inhalte künftig trans­parenter werden sollen

Ab dem 2. August 2026 greifen weitere Vorgaben des europäischen AI Acts, darunter Transparenzpflichten für bestimmte KI-generierte und manipulierte Inhalte. Das Ziel dahinter ist grundsätzlich simpel: Menschen sollen besser erkennen können, wann ihnen künstlich erzeugte oder veränderte Inhalte begegnen.

Aber bedeutet das nun, dass künftig jedes mit KI erzeugte Stockfoto ein dickes „ACHTUNG, KI!“ tragen muss? Muss der KI-generierte Hintergrund eines Social-Media-Posts gekennzeichnet werden? Und was passiert, wenn Photoshop lediglich ein störendes Objekt aus einem ansonsten echten Foto zaubert?

Spoiler aus der Monster­höhle: Ganz so einfach ist es nicht.

Welche Inhalte tatsächlich unter die Kennzeichnungspflichten fallen, welche Ausnahmen vorgesehen sind und was Unternehmen, Agenturen und Content-Verantwortliche jetzt wissen sollten, schauen wir uns deshalb einmal genauer an.

Was ist eigentlich ein Deepfake?

Nicht jedes KI-generierte Bild ist automatisch ein Deepfake. Entscheidend ist vor allem, wie echt der Inhalt wirkt und welchen Eindruck er vermittelt.

Als Deepfake gelten mit KI erzeugte oder veränderte Bilder, Videos oder Audioinhalte, die realen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen so stark ähneln, dass sie fälschlicherweise für echt gehalten werden könnten.

Typische Beispiele sind eine reale Person in einer Situation, die nie stattgefunden hat, eine täuschend echt geklonte Stimme oder ein fotorealistisches Ereignis, das komplett erfunden wurde.

Normale Bildbearbeitungen wie Farb- und Kontrastkorrekturen, kleinere Retuschen oder offensichtlich künstliche Illustrationen und Fantasiewelten sind dagegen in der Regel keine Deepfakes.

Der schnelle Deepfake-Check:

Könnte ein durchschnittlicher Betrachter glauben, dass die gezeigte Person, das Produkt oder das Ereignis tatsächlich so fotografiert, aufgenommen oder gefilmt wurde? Lautet die Antwort „Ja“, sollte genauer geprüft werden, ob eine Kennzeichnung erforderlich ist.

Ein paar Beispiele:

Wann müssen KI-Texte gekenn­­zeichnet werden?

Auch bei Texten gilt: Nicht jeder Einsatz von KI führt automatisch zu einer sichtbaren Kennzeichnungspflicht. Besonders relevant wird die Kennzeichnung bei KI-generierten Texten, die ohne menschliche oder redaktionelle Prüfung veröffentlicht werden und Themen von öffentlichem Interesse betreffen. Dazu können beispielsweise Beiträge zu politischen oder kommunalen Entscheidungen, Gesundheit und Produktsicherheit, Umwelt- und Wirtschaftsthemen oder öffentliche Warnmeldungen gehören. In solchen Fällen kann ein Hinweis wie „Dieser Beitrag wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und nicht redaktionell geprüft“ erforderlich sein.

Anders sieht es bei klassischen Unternehmens- und Leistungstexten, Werbetexten, Produktbeschreibungen oder kreativen Inhalten aus. Auch wenn KI bei ihrer Erstellung unterstützt hat, ist eine sichtbare Kennzeichnung in der Regel nicht erforderlich. Entscheidend ist außerdem die menschliche Kontrolle: Wurde ein KI-generierter Text fachlich oder redaktionell geprüft, freigegeben und von einer Person bzw. einem Unternehmen inhaltlich verantwortet, kann die Kennzeichnungspflicht entfallen. Bei älteren Inhalten besteht zudem grundsätzlich keine pauschale Pflicht zur nachträglichen Kennzeichnung. Werden sie jedoch neu veröffentlicht, wesentlich verändert oder in einen neuen Kontext gestellt, sollte die Kennzeichnungsfrage erneut geprüft werden.

KI generiert

Auch hierzu ein paar Beispiele

Wie gehe ich mit bereits veröffent­lichten KI-Texti­nhalten um?

Für ältere Deepfakes gibt es grundsätzlich Entwarnung: Inhalte, die bereits vor dem 2. August 2026 erstellt und veröffentlicht wurden, müssen nach den aktuellen Hinweisen der EU-Kommission nicht automatisch nachträglich gekennzeichnet werden. Anders kann es aussehen, wenn solche Inhalte erneut veröffentlicht, wesentlich verändert oder in einem neuen Kontext verwendet werden. In diesen Fällen sollte neu geprüft werden, ob eine Kennzeichnung erforderlich ist.

KI generiert

Produkt­bilder und -videos: KI-Kenn­zeichnung ist nicht alles

Bei KI-generierten Produktdarstellungen müssen zwei Fragen getrennt betrachtet werden: Muss die Darstellung nach dem AI Act gekennzeichnet werden – und könnte sie unabhängig davon für Verbraucher irreführend sein?

Denn auch ein Hinweis wie „KI-generierte Darstellung“ ist kein Freifahrtschein. Das gezeigte Produkt sollte in allen wesentlichen Punkten der Realität entsprechen – etwa bei Form, Größe, Farbe, Material, Lieferumfang, Funktionen und Wirkung. Problematisch wird es beispielsweise, wenn KI ein Produkt größer oder hochwertiger erscheinen lässt, Zubehör ergänzt, das gar nicht enthalten ist, oder eine Wirkung suggeriert, die sich nicht belegen lässt.

Unser Praxis-Tipp: Kreative KI-Inszenierungen sind durchaus möglich. Ergänzen Sie diese nach Möglichkeit um mindestens eine sachliche und wirklich­keits­getreue Produkt­ansicht. So wissen poten­zielle Kunden, was sie tatsächlich erwartet.

Wie sollte eine KI-Kenn­zeichnung aus­sehen?

Wenn eine Kennzeichnung erforderlich ist, sollte sie vor allem eines sein: leicht zu verstehen und leicht zu finden. Der Hinweis muss dem jeweiligen Inhalt eindeutig zugeordnet und für Nutzer gut wahrnehmbar sein. Ihn ausschließlich in Metadaten, im Alt-Text oder irgendwo im Impressum zu verstecken, reicht daher nicht aus.

Dabei muss es nicht kompliziert werden. Je nach Inhalt können bereits kurze und eindeutige Hinweise wie „KI-generiert“ oder „KI-modifiziert“ ausreichen. Bei Videos bietet sich beispielsweise „Video enthält KI-generierte oder modifizierte Szenen“ an. Wird ein echtes Produkt lediglich in einer künstlich erzeugten Umgebung gezeigt, schafft ein Hinweis wie „Echtes Produkt – Umgebung KI-generiert“ zusätzliche Transparenz.

Für ungeprüfte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse sollte die Kennzeichnung entsprechend konkreter ausfallen, zum Beispiel: „Dieser Beitrag wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und nicht redaktionell geprüft.“

Die Monster-Faustregel: Wer erst suchen muss, um die KI-Kenn­zeichnung zu finden, hat sie vermutlich zu gut versteckt.

Ein paar Beispiele

Unsere Vor­gehens­weise: Kenn­zeichnen? Ja. Über­treiben? Nein.

Muss jetzt also auf jedes KI-Bild ein Warnschild? Nein. Und wir werden auch künftig nicht vorsorglich überall „KI-generiert“ draufschreiben, nur weil künstliche Intelligenz bei der Erstellung mitgemischt hat.

KI eröffnet uns völlig neue Möglichkeiten in der Gestaltung: außergewöhnliche Bildwelten, kreative Produktinszenierungen und Ideen, die sich bisher nur mit großem Aufwand umsetzen ließen.

Mehr Spielraum für gute Ideen

Und genau diesen Spielraum wollen wir auch weiterhin nutzen. Statt KI-Inhalte pauschal zu kennzeichnen, schauen wir gezielt darauf, wo ein Hinweis wirklich erforderlich oder sinnvoll ist. Dabei behalten wir sowohl die gesetzlichen Vorgaben als auch eine wahrheitsgetreue Darstellung Ihrer Produkte und Leistungen im Blick.

So bleibt KI das, was sie sein sollte: ein kreatives Werkzeug für mehr Möglichkeiten – und nicht mehr Kleingedrucktes.

KI generiert

Zusammen­fassung: KI drin heißt nicht auto­matisch Kenn­zeichnung drauf

Kennzeichnungspflichtig sind vor allem KI-Inhalte, die täuschend echt wirken und als real wahrgenommen werden könnten, sowie bestimmte KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, sofern diese ohne ausreichende menschliche oder redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden.

Offensichtliche Fantasiewelten, klar erkennbare Illustrationen oder reale Produkte in künstlich erzeugten Umgebungen sind dagegen in der Regel keine Deepfakes. Wichtig bleibt jedoch: Produkte und ihre Eigenschaften müssen immer wahrheitsgetreu dargestellt werden – ganz unabhängig davon, ob KI im Spiel war.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt unsere unverbind­liche Einschätzung als Digital- und Internet­agentur wieder und dient der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechts­beratung dar und kann eine individuelle rechtliche Prüfung nicht ersetzen. Die Leitlinien der Europäischen Kommission dienen als wichtige Orien­tierung für die Auslegung der Transparenz­pflichten. Die verbindliche Auslegung obliegt jedoch den zuständigen Behörden und Gerichten. Bei Zweifels­fällen empfehlen wir daher eine rechtliche Prüfung.

Grundlagen und weiterführende Informationen:

  • Art. 50 AI Act – Verordnung (EU) 2024/1689
  • Leitlinien der Europäischen Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act
  • §§ 5 und 5a UWG zu irreführenden geschäftlichen Handlungen

Stefan Golsch — Über den Autor:

Avatar Autor Stefan Golsch

Der Webtexter, Webd­esigner und Roman-Autor Stefan Golsch ist ausgebildeter Medien­gestalter und lebt zusammen mit seiner Frau und vier Katzen in der Nähe von Köln. Bei terramedia ist er im Bereich Gestaltung, Konzeption, Content­­entwicklung Text und Bild sowie im Kunden­service tätig. Auch außerhalb des Alien-Büros ist er gerne kreativ: Seit der Schul­zeit gehört auch die Begeister­ung für das Schreiben zu seinem Leben. In den Genres Fantasy und Science-Fiction verfasste er eine Vielzahl von Kurz­geschichten, Hörspiel-Skripte und Story-Elemente für ein Online-Rollenspiel.

5.0
Basierend auf 47 Bewertungen
Kira Messink
vor 2 Monaten
Unkomplizierte und super kreative Umsetzung einer neuen Website! SEO und GEO - relevante Inhalte führen zu spürbar mehr Traffic. Absolute Empfehlung! Tolles Team!
Andrea Trepmann-Janz
vor 2 Monaten
Vielen lieben Dank an das Team. Über Fotos/Viedeos Beratung und Gestaltung lief alles reibungslos. Auf eine gute Zusammenarbeit.
Eva Schulze
vor 5 Monaten
Das Team terramedia kreiert Webseiten, die das Wort „Besonders“ verdient haben. Die Webseiten fallen positiv auf.Sie sind nicht alltäglich, sie zeigen viel über das Unternehmen und deren Dienstleistung.

Terramedia legt viel Wert darauf, dass die Webseite mit Ihrem Design die „Sprache“ des Dienstleisters spricht, der dahintersteckt. Nur so kann der Dienstleister auch das halten, was über die Webseite angeboten und verkauft wird.
Alles einfach und klar strukturiert, so macht es Freude auf Webseiten von terramedia zu gehen. Macht weiter so, kann Euch nur empfehlen.
Lukas Kneier
vor 5 Monaten
Wir arbeiten seit mehreren Jahren mit Dieter Kann und terramedia zusammen. In dieser Zeit hat er uns und auch vielen Kunden bei Ihren Anliegen geholfen und immer zu 100% kundenorientiert gearbeitet.
Die Lösungen von terramedia sind spitze. Hier wird mit dem Kunden gedacht und lösungsorientiert vorgegangen.
Auch die anschließende Betreuung der Lösungen verläuft reibungslos. Absolute Weiterempfehlung von unserer Seite.
Achim Zimmermann
vor 6 Monaten
Wir haben eine unserer Webseiten von Dieter (Terramedia) erstellen lassen – und sind rundum begeistert. Von Anfang an hat uns nicht nur die hohe fachliche Kompetenz überzeugt, sondern vor allem auch die klare, zuverlässige und stets freundliche Kommunikation. Unsere Vorstellungen wurden nicht nur umgesetzt, sondern durch kreative Ideen und ein ausgezeichnetes Gespür für modernes Webdesign deutlich übertroffen.
Besonders beeindruckt hat uns auch seine eigene Seite, die seine Fähigkeiten eindrucksvoll widerspiegelt – sie war letztlich auch der ausschlaggebende Grund, warum wir uns entschieden haben, zusätzlich unseren Webshop von ihm realisieren zu lassen.
Wir fühlen uns bei Dieter in besten Händen und können Terramedia uneingeschränkt weiterempfehlen. Wer Wert auf Qualität, Zuverlässigkeit und ein starkes Gespür für Design legt, ist hier genau richtig.
Max Franke
vor 6 Monaten
Wir sind rundum zufrieden!
Die Firma Terramedia, unter der Leitung von Dieter, hat unsere Webseite gestaltet und betreut uns seitdem zuverlässig und professionell.

Von der ersten Idee bis zur finalen Umsetzung lief alles absolut reibungslos. Unsere Wünsche wurden nicht nur umgesetzt, sondern oft sogar noch besser realisiert als erwartet. Besonders hervorzuheben ist die schnelle Reaktionszeit, die Kreativität und die fachliche Kompetenz.

Auch die laufende Betreuung funktioniert einwandfrei – Änderungen werden schnell und unkompliziert umgesetzt.

Klare Weiterempfehlung für alle, die eine moderne und professionelle Webseite möchten!
Dennis Jahn
vor 6 Monaten
Ich arbeite mit Dieter bzw. TerraMedia als Kooperationspartner zusammen und bekomme dadurch regelmäßig Einblick in seine Projekte. Was mir dabei immer wieder auffällt: Die Webseiten sind alles andere als Standard. Viel Wert auf starke Bildwelten, eine klare Struktur und vor allem darauf, dass die Seiten nicht nur gut aussehen, sondern auch wirklich funktionieren.

Man merkt, dass hier viel Erfahrung im Webdesign und Online-Marketing steckt. Gerade für Unternehmen, die eine professionelle Website möchten, die auch Anfragen oder Verkäufe generieren soll, ist TerraMedia aus meiner Sicht eine sehr gute Adresse.